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FG Sachsen, 30.08.2010 - 8 K 658/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Restitutionsklage trotz Unterlassen der Durchführung eines Strafverfahrens aus Mangel an Beweisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe für Restitutionsklage; Unzulässigkeit bzw. Nichtaussetzung einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 3 ZPO bei Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft wegen der Nichtaufnahme eines Strafverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe für Restitutionsklage - Unzulässigkeit bzw. Nichtaussetzung einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 3 ZPO bei Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft wegen der Nichtaufnahme eines Strafverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
Betriebsveräußerung - Auflösung Ansparrücklage
Auszug aus FG Sachsen, 30.08.2010 - 8 K 658/09
Das Bestehen hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 142 Abs. 1 FGO , § 114 Abs. 1 ZPO erfordert, dass der Erfolg ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216 ). - FG Sachsen, 27.04.2006 - 2 K 428/05
Zuordnung der Umsätze von Prostituierten im Rahmen einer umsatzsteuerlichen …
Auszug aus FG Sachsen, 30.08.2010 - 8 K 658/09
Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Restitutionsklage gegen das klageabweisende Endurteil des 2. Senates vom 27. April 2006 im Verfahren 2 K 428/05 wegen Einkommensteuer 2000 und 2001 und Umsatzsteuer 2000 bis 2003. - BFH, 31.07.2001 - III B 46/01
Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beschwerdefrist - Frist - …
Auszug aus FG Sachsen, 30.08.2010 - 8 K 658/09
Die Aussetzung des Verfahrens darf nur ausgesprochen werden, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen hinsichtlich des auszusetzenden Verfahrens erfüllt sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 1990 19 O 104/90, NDR 1991, 452, und BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 III B 46/01, BFH/NV 2002, 39 ).